Wir freuen uns über Ihr Gesuch. Sofern dieses dem Stiftungszweck entspricht, werden wir gerne darauf eintreten.
Der Stiftungsrat entscheidet halbjährlich (in der Regel im Frühling und Spätherbst) über die eingegangenen Gesuche. Somit sind Wartezeiten auf den Entscheid nicht zu vermeiden. Bitte beachten Sie dies bei der Projekteingabe.
Wir kennen keine Formvorschriften. Jedoch sollte Ihr Gesuch mindestens die folgenden Angaben umfassen:
Ihr Gesuch erreicht uns vorzugsweise in elektronischer Form.
Falls Sie unsicher sind, ob wir Ihr Projekt behandeln können, zögern Sie nicht, mit uns unverbindlich Kontakt aufzunehmen.
Ebenso stehen wir Ihnen für weiterführende Auskünfte gerne zur Verfügung.